Familie Wilbs
KRONE AM SEE
Seestraße 54
78354 Sipplingen

+49 (0)7551 - 63211
bosee@krone-am-see.de

"Unsere Gäste geben uns keine 4 Sterne wegen der Größe des Badezimmers sondern wegen der Aufmerksamkeit & Freundlichkeit für unsere Gäste"
Andreas Wilbs, Gastgeber

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"...Ein rundum perfekter Service, mit viel Liebe und Gespür für die Bedürfnisse des anspruchsvollen Gastes ! Auf ein schnelles Wiedersehen !
Cindy u. Markus - 1.Januar 2012

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BOSEE HOTEL RESTAURANT GmbH
als Betreiber der KRONE AM SEE, Seestraße 54, 78354 Sipplingen - gültig ab dem 1.Januar 2011

Die AGB besteht aus 3 Teilen

1.Teil BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN und ALLGEMEINES

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BOSEE Hotel Restaurant GmbH, Seestraße 54, 78354 Sipplingen
I) Geltungsbereich
1. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)
Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern
zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die
Bestimmungen des BGB.
II) Vertragsschluss
1. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem
Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
2. Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende
Bedingungen:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung
Vertragsinhalt. Sofern der Gast nicht widersprochen hat, spätestens mit Annahme der Leistungen.
3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Diese Ersparungen betragen:
10 % des Preises bei Hotelzimmern
20 % des Preises bei Übernachtungen mit Frühstück
25 % des Preises bei Übernachtungen mit Halbpension
30 % des Preises bei Übernachtungen mit Vollpension
Falls keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde gelten folgende Vereinbarungen: Bei einer Stornierung fallen  25 % des Angebotspreise an. Bei Stornierung zwischen dem 60. Tag und 30. Tag vor dem Anreisetag fallen 50% an, vom 29. bis zum 2.Tag vor Anreise fallen 75% an. Danach fällt der betriebsübliche Preis an, abzüglich der in Ziffer 5 genannten Ersparungen.
Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellteUnterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten .Schadenssumme zu errechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.
6.Leistungen, die auf Optionsbasis reserviert werden, bedürfen grundssätzlich der schriftlichen Vereinbarung und
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Optionen erlöschen stets automatisch nach Ablauf der
Optionsfrist.
III) An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Zimmer Nr.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen stehen dem Gast gebuchte Zimmer ab 15:00 Uhr des Anreisetages
zur Verfügung. Sofern eine spätere Anreisezeit nicht avisiert wurde sind Zimmer bis 19:00 Uhr des Anreisetages in
Anspruch zu nehmen. Danach hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass der
Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Ausgenommen sind
Reservierungen, die vorausbezahlt sind.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung
des Zimmers bis 19:00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 19:00 Uhr 100%. Dem Gast
steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Hotelzimmern ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine
stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt
verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den
Besitz am Hotelzimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines
Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
5.Auf den Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung. Parkmöglichkeit ist nicht garantiert. Für eingestellte
Fahrzeuge kommt kein Einstellungsvertrag zustande und es wird keinerlei Haftung übernommen.
IV) Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
* höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
* Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des
Zwecks, gebucht werden;
* das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den
reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist.
* der Gast es unterläßt das Hotel unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber auszuklären, dass
die Inanspruchnahme der Leistungen, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters
geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen,
sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen bedürfen grundsätzlich
der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Gast diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine
Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Bei
Schadensersatzansprüchen des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
V) Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Bei Rücktritt ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche
Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels
oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden
niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.
Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen!
VI) Preise und Zahlungen
Es gilt die jeweils aktuelle, veröffentlichte Preisliste. Davon abweichende Preise müssen ausdrücklich vereinbart
worden sein. Zahlung sind fällig vor Ort am Sitz des Hotels spätestens am Abend vor der Abreise in bar oder per
ec/Maestro-Karte. Es besteht kein Anspruch auf eine andere Form der Zahlung, z.B. durch Kreditkarten, Schecks
oder auf Rechnung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
VII) Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform.
Zusätzliche oder abweichende Bedingungen z.B. bei Reservierungen von Gruppen durch Reiseveranstalter,
Busunternehmer, Agenturen u.s.w. bedürfen der ausdrücklichen,schriftlichen Vereinbarung durch beide
Vertragspartner.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Das gleiche gilt für AGBs z.B. von
Reiseveranstaltern.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch wenn die Zahlung kreditiert wurde.
Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, ec-Karten, Schecks etc. erfolgen lediglich erfüllungshalber.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese AGB unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 1. Januar 2011

2. Teil: Zusatz für Restaurant, Bankett und Veranstaltungen
 

KRONE AM SEE, Sipplingen - BoSEE Hotel Restaurant GmbH, Seestraße 54, 78354 Sipplingen

2. Teil: Zusatz für Restaurant, Bankett und Veranstaltungen

A) ÄNDERUNGSFRISTEN
Fristen für Änderungen der Anzahl der bestellten Gedecke: kostenfrei bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn für maximale 10% der bestellten Gedecke. Danach wird die Anzahl der bestellten Gedecke in Rechnung gestellt.
 
B) STORNIERUNG
Bei Annullierung der gesamten Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird  25% der  in Aussicht gestellten Vertrags- oder Auftragssumme berechnet. Bis 3 Tage vorher sind 75%  danach  90% zu zahlen.

C) MUSIK UND AUFFÜHRUNGEN
Musik oder andere Darbietungen erfolgen im Auftrag des Auftraggebers. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Art der Aufführung muss von der KRONE AM SEE genehmigt werden, die Durchführung erfolgt nach den Anweisungen der KRONE AM SEE.  Die Lautstärke der Musik muss Umfeld und der Tages/Nachtzeit und den Räumlichkeiten angemessen sein und richtet sich nach den Anweisungen der KRONE AM SEE. Musik im Kronegarten ist erfahrungsgemäß bis 23.00 Uhr geduldet, im Restaurant KRONE AM SEE bis 24:00Uhr oder nach Absprache. Der/die Musiker sollten sich vorher mit der KRONE AM SEE in Verbindung setzen.

GEMA und andere Nutzungsrechte: Sollten kostenpflichtige Nutzungsrechte durch den Auftraggeber in Anspruch genommen werden (z.B.GEMA - meldepflichtige Musikdarbietungen) so  verpflichtet sich der Auftraggeber die daraus entstehenden Ansprüche zu übernehmen. 

D) WETTER-RISIKO
Das Gelingen von Events im Freien hängt maßgeblich vom Wetter ab. Die KRONE AM SEE kann bei nicht selbst verschuldeten Bedingungen wie z.B. Unwetter, heftiger Wind, Regen etc. einen reibungslosen Ablauf nicht garantieren. Schirme, Zelte, Markisen, Segel etc. bieten bei entsprechenden Wetterbedingungen keinerlei Schutz und werden gegebenenfalls eingeholt.

Sollte eine Veranstaltung trotz schlechtem Wetter im KRONEGARTEN ausgetragen werden, können im Glas-Pavillon nur eine begrenzte Anzahl von Personen bedient werden und es kann zu einem geänderten Ablauf oder auch zum Abbruch des Services kommen.
Ein Ortswechsel der Veranstaltung wegen schlechtem Wetter (z.B. im Restaurant statt im Garten) kann ausschließlich durch die KRONE AM SEE veranlasst werden. Sollte eine Option auf  Wechsel des Veranstaltungsorts vereinbart sein, muss der Auftraggeber sich spätestens 48 Std. vor Beginn entscheiden an welchem Ort die Veranstaltung durchgeführt werden soll.

3. Teil: Zusatz TAGUNGEN

In Ergänzung bzw. in Abweichung zu den AGB für Beherbergungsleistung und Veranstaltungen
gelten folgende Stornobedingungen:
Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn 20% des Auftragwertes.
Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn: 50% des Auftragwertes.

Für gebuchte Hotelzimmer gelten die Stornoregelungen unter Teil 1 dieser AGB.

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